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Jetzt mit Omity Jagd auf die Jungjägerprüfung lernen.

Jungjägerprüfung, Jagdschein und Pflichtmitgliedschaft im Jägerverband

Wie werde ich Jäger in Österreich?

Jungjägerprüfung absolvieren

Jungjägerprüfung

Wer in Österreich auf die Jagd gehen möchte, hat zunächst den Nachweis über die erfolgreich abgelegte Jungjägerprüfung zu erbringen.

Gams

Jagdschein

Die erfolgreich absolvierte Jungjägerprüfung berechtigt in der Folge zum Erwerb der Jagdkarte, die gleichbedeutend mit dem Jagdschein ist und jeweils für ein Jagdjahr seine / ihre Gültigkeit behält.

Jäger mit Hund auf der Lauer

Pflichtmitgliedschaft im Jägerverband

Verbunden mit der Jagdkarte / dem Jagdschein ist eine Pflichtmitgliedschaft im Jägerverband des jeweiligen Bundeslandes.

Jungjägerkurse und Jungjägerprüfungen

Wie das Jagdrecht, sind auch die Jungjägerkurse und Jungjägerprüfungen bundesländerspezifisch organisiert und geregelt. Es empfiehlt sich die Jagdprüfung in jenem Bundesland und dort wiederum in jenem Bezirk abzulegen, in dem auch beabsichtig wird auf die Jagd zu gehen. Bei der Jungjägerprüfung handelt es sich um eine behördliche Prüfung, die von der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgenommen und beurteilt wird.

Die Vorbereitung auf die Jungjägerprüfung erfolgt im Rahmen der JUNGJÄGERKURSE:

Diese sind in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich organisiert. Es empfiehlt sich, die Kursveranstalter in den jeweiligen Bezirken zu kontaktieren und regionalspezifische Informationen einzuholen. Ausschreibungen zu den Jungjägerkursen erfolgen zeitgerecht in lokalen Printmedien. Die praxiserfahrenen Vortragenden und Fach-Referenten bereiten im Jungjägerkurs sowohl auf den theoretischen als auch auf den praktischen Teil der Jagdprüfung vor.

Im Folgenden eine Übersicht zum genauen Aufbau und zu den Kursinhalten:

Theoretischer Teil:WildtierökologieWaffentechnikWeidgerechtigkeit
WildtiergesundheitMunition und OptikLand- und Forstwirtschaft
WildtierfütterungJagdhundewesenNaturschutz
JagdpraxisWildbret & WildhygieneJagdrecht
Praktischer Teil:SicherheitWaffenhandhabung Praxis am Schießstand

Zugangsvoraussetzungen zur Jungjägerprüfung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • In Ausnahmefällen, mit behördlicher und elterlicher Ermächtigung: 16 Jahre
  • Nachweis der Unbescholtenheit: Strafregisterbescheinigung
  • Für Zivildiener: Antrag an die Sicherheitsdirektion des jeweiligen Bundeslandes zur Ausnahme vom Verbot des Waffenerwerbs/-besitzes und vom Verbot des Führens von Schusswaffen

Die Kosten

Jungjägerkurse und Jungjägerprüfungen kosten in Österreich etwa 800 Euro, wobei es auch hier wiederum Unterschiede in den einzelnen Bundesländern gibt. Die geltenden Vorgaben machen die jeweiligen Kursveranstalter.

Achtung: Derzeit können aufgrund der Maßnahmen und Vorschriften zur Eindämmung von COVID-19 nur bedingt Jungjägerkurse stattfinden.

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Wo finden Jagdkurse in Österreich statt?

Österreich

Vorarlberger Jägerschaft
Markus-Sittikus-Straße 20
6845 Hohenems

Tel.: +43 5576 74633
Mobil: +43 664 2348978
Fax: +43 5576 74677
E-Mail: info@vjagd.at
Web: www.vjagd.at

Tiroler Jägerverband
Meinhardstraße 9
6020 Innsbruck

Tel.: +43 512 571093
Fax: +43 512 571093-15
E-Mail: info@tjv.at
Web: www.tjv.at

Salzburger Jägerschaft
Jagdzentrum Stegenwald
Pass-Lueg-Straße 8
5451 Tenneck

Tel.: 06468 399220
Fax: 06468 39922-20
E-Mail: info@sbg-jaegerschaft.at
Web: www.sbg-jaegerschaft.at

Kärntner Jägerschaft
Mageregger Straße 175
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: 0463 511469
Fax: 0463 511469-20
E-Mail: office@kaerntner-jaegerschaft.at
Web: www.kaerntner-jaegerschaft.at

Die steirische Jagd
Steirische Landesjägerschaft
Schwimmschulkai 88
8010 Graz

Tel.: 0316 673637
Fax: 0316 673637-20
E-Mail: lja@jagd-stmk.at
Web: www.jagd-stmk.at

OÖ. Landesjagdverband
Hohenbrunn 1
4490 St. Florian

Tel.: 07224 20083
Fax: 07224 20083-15
E-Mail: office@ooeljv.at
Web: www.ooeljv.at

NÖ Jagdverband
Wickenburggasse 3
1080 Wien

Tel.: 01 / 40516360
Fax: 01 / 40516360-28
E-Mail: jagd@noejagdverband.at
Web: www.noejagdverband.at

Burgenländischer Landesjagdverband
Johann Permayer-Straße 2a
7000 Eisenstadt

Tel.: 02682 66878
Fax: 02682 66878-15
E-Mail: info@bljv.at
Web: www.bljv.at

Wiener Landesjagdverband
Stadioncenter Olympiaplatz 2
4. OG. Top 4/7
1020 Wien

Tel.: +43 1-548 4999
E-Mail: office@jagd-wien.at
Web: www.jagd-wien.at

Nach dem Jagdschein

Der Jagdschein / die Jagdkarte behält in Österreich jeweils für ein Jagdjahr (je nach Bundesland: Entweder vom 01.01. – 31.12. oder 01. 04. – 31.03. des Folgejahres) seine / ihre Gültigkeit. Zur Verlängerung der Jagdberechtigung für ein weiteres Jagdjahr ist der fällige Beitrag zur Pflichtmitgliedschaft in den Jagdverbänden der Bundesländer (zwischen Euro 51,00 bis Euro 153,00) zu entrichten.

Für Jagdgäste aus anderen Bundesländern, EU-Ländern oder aus dem Ausland sind in allen Bundesländern auch sogenannte Jagd-Gastkarten (zwischen Euro 6,00 bis Euro 59,00) oder Ausländerjagdkarten*(zwischen Euro 51,00 bis Euro 182,00) mit unterschiedlichen Gültigkeitszeiträumen erhältlich.

*diese allerdings nicht in allen Bundesländern!

Wissenswertes für den Jungjäger

Fuchs

Jagdaufseher

Jagdwaffe

Berufsjäger

Auerhahn

Revierjäger

Jagd- und Natur-Veranstaltungsprogramme, wie beispielsweise: Schweißhundeseminar, Flintenschießen, Waldbauliche Maßnahmen, Wildschadenanfälligkeit, Wildbret und Wildhygiene etc. (vgl. www.tjv.at/category/aus-und -weiterbildung/)

Universitätslehrgang: Akademischer Jagdwirt und zahlreiche jagdliche Lehrveranstaltungen an der BOKU Wien

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Tradition

Der Ehrencodex des Jägers spiegelt sich in seiner persönlichen ethischen Überzeugung und seinem Bekenntnis zu einer weidmännischen oder weidgerechten Jagd. Neben dem bestehenden Jagdrecht, das in Österreich von den jeweiligen Bundesländern geregelt wird, gilt die Weidgerechtigkeit als moralische Grundlage zur Ausübung der Jagd.

Eine damit verbundene und über viele Jahrhunderte entstandene Jägersprache prägt bis heute die Kultur und den Alltag der Jägerschaft.

„Es ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild,
weidmännisch jagt, wie sich’s gehört, den Schöpfer im Geschöpfe ehrt“

(vgl. Aufschrift Jägermeister in der grünen Umrandung der Etikette)

Geschichte

„Seit 200.000 Jahren jagt der Mensch – seit 2 Millionen Jahren jagt der Wolf.“
(vgl. Einleitung zum Film: Auf der Jagd Trailer German, 2018: https://youtu.be/ZmtEweL28cU)

Für die Evolution des Menschen war die Jagd von zentraler Bedeutung. Um zu überleben und sich gegen Konkurrenten aus dem Tierreich durchsetzen zu können, entwickelte der Mensch eigene Waffen und Jagdstrategien. Aufgrund der Notwendigkeit gemeinsam zu jagen wurden auch die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten des Menschen gefördert. Die Jagd gehört somit zu den Grundlagen menschlicher Kultur. Auch wenn im Laufe der Jahrtausende die lebenserhaltende Funktion der Jagd für den Menschen verloren ging, so ist die kulturelle Bedeutung der Jagd bis heute erhalten.

Eine stetige Verbindung zur Jagd findet sich zu allen Zeiten auch in der Kunst wieder. Auf europäischem Boden zeigt sich dies eindrücklich in Frankreich, an den dort aufgefundenen und überraschend gut erhaltenen Höhlenmalereien von Lascaux oder der erst im Jahre 1994 entdeckten Chauvet-Höhle. Auch Bildhauerei, das Kunstgewerbe und die Architektur wurden zu allen Zeiten von der Jagd beeinflusst und inspiriert.

In Österreich lässt sich die Jagd im heutigen Sinne auf das Jagdpatent von Kaiser Franz Joseph zurückführen. Dieses wurde am 7. März 1849 erlassen und bindet die Ausübung der Jagd, wie das heutige Jagdrecht, bereits an eine Mindestgröße von Grundeigentum. Die Voraussetzungen für Eigen-, Gemeinde- und Genossenschaftsjagden wurden damit bereits zu Kaiser’s Zeiten geschaffen.

War die Jagd einst vorwiegend Männersache und lange Zeit vor allem dem adeligen männlichen Geschlecht vorbehalten, gibt es heute auch genügend Frauen, die sich für die Jagd interessieren und qualifizieren wollen. Welche Voraussetzungen in Österreich zur Ausübung der Jagd berechtigen, lesen Sie hier (vgl. Voraussetzungen).

Nachhaltigkeit

„Das Schießen allein macht den Jäger nicht aus. Wer weiter nichts kann, bleibt besser zu Haus. Doch wer sich ergötzet an Wild und Wald, auch wenn es nicht blitzet und wenn es nicht knallt, und wer noch hinauszieht zur jagdlosen Zeit, wenn Heide und Holz sind vereist und verschneit, wenn mager die Äsung und bitter die Not und hinter dem Wilde einher – schleicht der Tod: Und wer ihm dann wehret, ist Waidmann allein, der Heger, der Pfleger kann Jäger nur sein.„
(Hermann Löns in: Die Jagd, Kurt G. Blüchel, 1996, Könemann Verlagsgeselschaft mbH)

In einer Zeit, in der die Ausübung der Jagd durch zunehmenden Freizeitsport und das Wiederauftreten der großen Beutegreifer, Wolf, Luchs und Bär, in Bedrängnis gerät und das Selbstverständnis der Jägerschaft von vielen Seiten in Frage gestellt wird, ist es mehr denn je notwendig, sich des eigentlichen Nutzens und des legitimen Zwecks der Jagd bewusst zu sein: Die Jägerschaft leistet nämlich auch einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Regulierung und Artenpflege der Wildtiere, zur Waldpflege und zum Forstschutz, sowie zur Erhaltung von land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und Erzeugnissen.

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